Rechtsprechung
BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1027/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch bei fehlendem unmittelbaren fachgerichtlichen Rechtsweg - Möglichkeit der Erlangung einer Ausnahmeregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1027/87
Selbst wenn ein Beschwerdeführer durch eine Rechtsverordnung selbst gegenwärtig und unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist, kann sich die Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen die Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde daraus ergeben, daß zwar kein fachgerichtlicher Rechtsweg unmittelbar gegen die Norm selbst eröffnet ist, der Beschwerdeführer aber in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (BVerfGE 71, 305 [336]; 68, 319 [325 f.]). - BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84
Milch-Garantiemengen-Verordnung
Auszug aus BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1027/87
Selbst wenn ein Beschwerdeführer durch eine Rechtsverordnung selbst gegenwärtig und unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist, kann sich die Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen die Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde daraus ergeben, daß zwar kein fachgerichtlicher Rechtsweg unmittelbar gegen die Norm selbst eröffnet ist, der Beschwerdeführer aber in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (BVerfGE 71, 305 [336]; 68, 319 [325 f.]).